Supreme Court: Diskriminierung nicht mehr wie vor fünfzig Jahren

Im Jahr 1965 verabschiedete der amerikanische Kongress den Voting Rights Act – ein Bundesgesetz, das für Minderheiten gleiche Beteiligungsmöglichkeiten an Wahlen sicherstellen sollte. Dessen Abschnitt 5 wurde vom obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten nun für verfassungswidrig erklärt. Unter der Bestimmung waren bestimmte Wahlkreise und Bundesstaaten anhand festgelegter Kriterien als besondere „Problemfälle“ hinsichtlich rassistischer Diskriminierungen identifiziert worden. Sie blieben bis heute verpflichtet, sämtliche Änderungen ihrer Wahlgesetze über das Justizministerium von einem Gericht in Washington, D.C. absegnen zu lassen.

Nachdem der Kongress das Gesetz im Jahr 2006 unverändert um weitere 25 Jahre verlängert hatte, zogen einige der betroffenen Kreise und Bundesstaaten vor Gericht. Sie argumentierten, dass die Bestimmung zweckmäßig gewesen, mittlerweile jedoch nicht mehr nötig sei. Dem schloss sich der Supreme Court in seiner heute veröffentlichten Entscheidung nun letztinstanzlich an. Die Faktenlage habe sich derart drastisch verändert, dass der Gesetzgeber dem hätte Rechnung tragen müssen. Da dies nicht geschehen war, bliebe dem Gericht keine andere Wahl, als die angegriffene Bestimmung für verfassungswidrig zu erklären.

Die Entscheidung erging mit 5 zu 4 Stimmen. In einem abweichenden Votum betonte zwar auch Richterin Ruth Bader Ginsburg den Erfolg des Voting Rights Act. Nachdem jedoch der Kongress 2006 zu dem Schluss gekommen war, die Probleme seien noch nicht vollständig erledigt, sei dies gerade das Argument für den Fortbestand auch des fünften Abschnitts.

  • 25.06.2013
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